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Der Kunde / die Kundin wurde auf Folgendes hingewiesen:
Bei der Tätowierung wird die Tattoofarbe mittels Nadeln in die zweite Hautschicht, die Dermis eingebracht. Da die Haut hierbei verletzt wird und dies schmerzhaft ist, handelt es sich bei dem Vorgang tatbestandlich um eine Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StBG.
Trotz Sorgfalt, Vorsicht und erprobten Techniken und Arbeitsmaterialien, kann es in seltenen Fällen während oder nach dem Tätowieren zu Nebenwirkungen und/oder Komplikationen kommen, wie z.B.:
- leichtes Nachbluten der Tätowierung
- Anschwellen der Haut mit Juckreiz und Rötungen
- leichte Narbenbildung
- Kreislaufprobleme, Schüttelfrost
- ungewollte Farbverläufe aufgrund eines ungünstigen Bindegewebes des Kunden
In sehr seltenen Fällen kann es trotz allergrößter Sorgfalt hinsichtlich Hygiene und Sauberkeit - vor allem infolge unsachgemäßer Nachbehandlung des Tattoos - zu Infektionen und/oder einem Keimeintrag kommen. Auch wurden in seltenen Fällen Unverträglichkeit (z.B. Allergien) gegen einzelne Farben beobachtet. Sollte ein solcher Fall eintreten, bitten wir darum, um dies unverzüglich mitzuteilen und einen Arzt zu konsultieren. Aufgrund des § 52 Abs. 2 SGB U kann es passieren, dass die gesetzliche Krankenversicherung im Falle einer Komplikation bei dem Kunden / der Kundin Regress nimmt.
Die Beschaffenheit einer Tätowierung hängt nicht zuletzt von der Hautbeschaffenheit des Kunden / der Kundin ab. Es kann somit zwischen der Tätowiervorlage und der fertigen Tätowierung zu Abweichungen in Bezug auf Form und Farbe kommen. Auch unterliegt eine Tätowierung zugleich mit dem lebenden Gewebe Alterungsprozessen. Diese werden insbesondere durch starke Sonneneinstrahlung (insbesondere häufiges Sonnenbaden, Solarium, Arbeiten im Freien, etc.) beschleunigt. Dadurch können die Farben verblassen und die Konturen der Tätowierung unscharf werden. Dem kann mit geeigneten Gegenmaßnahmen (z.B. Verzicht aus Solarium, Verwenden von Sonnenschutz, gute Pflege der Haut) entgegengewirkt werden.
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